Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung – vorsorgen für den Ernstfall

Was passiert, wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann? Wer entscheidet für mich, wenn ich bewusstlos oder dement werde? In unserem Vortrag erfahren Sie, wie Sie am besten vorsorgen. Mit Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwere Erkrankung – ausschließen kann es niemand. Doch was passiert, wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann? Wer entscheidet für mich, wenn ich bewusstlos oder dement werde? Mit Vollmachten und Verfügungen können Sie für den Ernstfall vorsorgen. In diesem Vortrag erfahren Sie, wie Sie am besten vorgehen. 

Wir erklären Ihnen, was sich hinter der gesetzlichen Betreuung verbirgt, die eingerichtet wird, wenn Sie keine Vorsorge getroffen haben. Dabei lassen sich mit entsprechenden Vorsorgedokumenten eine gesetzliche Vertretung und die gerichtliche Kontrolle ganz oder teilweise vermeiden. Wir erläutern Ihnen, wie Sie diese Dokumente erstellen und was Sie bei der Abfassung einer Vorsorgevollmacht bzw. einer Betreuungs- oder Patientenverfügung konkret beachten müssen. Sie lernen, wie Sie sinnvoll mit Vordrucken und Textbausteinen arbeiten können, zum Beispiel mit den Online-Generatoren der Verbraucherzentralen. Außerdem sprechen wir über die Konsequenzen, die mit diesen Willenserklärungen verbunden sind.

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Vortragende Person:
Ursula Wens, Rechtsanwältin


Termine

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Kurzinfos

Kursnummer:
297890

Datum:
10.04.2025

Kosten:
35,00 €

Anbietender

Verbraucherzentrale Hamburg e. V.
Kirchenallee 22
20099 Hamburg

Herr Michael Knobloch
Telefon: 040 / 24832-101
Fax: 040 / 24832-290
E-Mail: info@vzhh.de
Web: www.vzhh.de

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