Das Gemeinnützigkeitsrecht schreibt Nonprofit-Organisationen vor, dass Mittel grundsätzlich zügig verwendet werden müssen. Ausnahmen sieht das Gesetz nur in bestimmten Fällen vor. Eine Möglichkeit besteht darin, Rücklagen zu bilden.
Unserer Erfahrung nach nutzen viele NPOs die Chancen der Rücklagenbildung jedoch nicht oder nicht richtig. Dies kann mittel- bis langfristig zu unerwünschten Effekten führen.
Im Webinar wird daher das Thema Rücklagen in den Fokus gerückt.
Inhalte:
Es referiert
Elmar Krüsmann ist Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei WINHELLER. Er berät Nonprofit-Organisationen (Stiftungen, Vereine, gGmbHs) sowohl im Rahmen der Errichtung, etwa zur Satzungsgestaltung und der Rechtsformwahl, als auch zu sämtlichen laufenden gemeinnützigkeitsrechtlichen und zivilrechtlichen Fragestellungen.
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Kursnummer:
330244
Datum:
24.10.2024
11:00–12:00 Uhr
Kosten:
kostenlos
Haus des Stiftens gGmbH
Landshuter Allee 11
80637 München
Frau Sabine Glas-Peters
Telefon: 089 / 744 200-210
Fax: 089 / 744 200-300
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Web: www.hausdesstiftens.org