Online | Rücklagenbildung in NPOs

Das Gemeinnützigkeitsrecht schreibt Nonprofit-Organisationen vor, dass Mittel grundsätzlich zügig verwendet werden müssen. Ausnahmen sieht das Gesetz nur in bestimmten Fällen vor. Eine Möglichkeit besteht darin, Rücklagen zu bilden.

Unserer Erfahrung nach nutzen viele NPOs die Chancen der Rücklagenbildung jedoch nicht oder nicht richtig. Dies kann mittel- bis langfristig zu unerwünschten Effekten führen.

Im Webinar wird daher das Thema Rücklagen in den Fokus gerückt.

Inhalte:

  • Warum ist es für NPOs wichtig, Rücklagen zu bilden?
  • Welche Rücklagen kann eine NPO bilden?
  • Welche Rücklagen sollten NPOs immer bilden?
  • Unter welchen Voraussetzungen dürfen die Rücklagen gebildet werden?
  • Wie bestimme ich die Rücklagenhöhe und wie dokumentiere ich die Rücklagenbildung richtig?

Zur Anmeldung

referent-elmar-kruesmann-200x200.jpg.webp

Es referiert

Elmar Krüsmann

Elmar Krüsmann ist Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei WINHELLER. Er berät Nonprofit-Organisationen (Stiftungen, Vereine, gGmbHs) sowohl im Rahmen der Errichtung, etwa zur Satzungsgestaltung und der Rechtsformwahl, als auch zu sämtlichen laufenden gemeinnützigkeitsrechtlichen und zivilrechtlichen Fragestellungen.


Zurück zur Übersicht

Kurzinfos

Kursnummer:
330244

Datum:
24.10.2024
11:00–12:00 Uhr

Kosten:
kostenlos

Anbietender

Haus des Stiftens gGmbH
Landshuter Allee 11
80637 München

Frau Sabine Glas-Peters
Telefon: 089 / 744 200-210
Fax: 089 / 744 200-300
E-Mail: muenchen@hausdesstiftens.org
Web: www.hausdesstiftens.org

Start

Fort­bildungen

Anbietende

Qualifizierungsfonds

Über uns

Schließen

KontaktImpressumDatenschutzLogin