Die Umsatzsteuer ist oft Fehlerquelle Nr. 1 bei Nonprofit-Organisationen. Nicht nur gewinnorientierte Körperschaften müssen Umsatzsteuer abführen, auch gemeinnützige Organisationen sind unter bestimmten Bedingungen dazu verpflichtet.
Bei einer gemeinnützigen Körperschaft kann Umsatzsteuer immer dann anfallen, wenn die Körperschaft unternehmerisch tätig ist: Dies ist in drei von vier gemeinnützigkeitsrechtlichen Sphären der Fall. Nur der sogenannte ideelle Bereich, in dem kein Leistungsaustausch stattfindet, bleibt von der Umsatzsteuer verschont.
Inhalte:
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Anna Danner ist Steuerberaterin und Teil des Teams bei WINHELLER in Frankfurt am Main. Sie widmet sich vor allem der steuerrechtlichen Beratung von Stiftungen und Nonprofit-Organisationen. Als versierte Ansprechpartnerin in allen Fragen des Steuer- und des Gemeinnützigkeitsrechts steht sie Ihren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.
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Kursnummer:
330245
Datum:
12.12.2024
11:00–12:00 Uhr
Kosten:
kostenlos
Haus des Stiftens gGmbH
Landshuter Allee 11
80637 München
Frau Sabine Glas-Peters
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