Online | Umsatzsteuer bei gemeinnützigen Organisationen

Die Umsatzsteuer ist oft Fehlerquelle Nr. 1 bei Nonprofit-Organisationen. Nicht nur gewinnorientierte Körperschaften müssen Umsatzsteuer abführen, auch gemeinnützige Organisationen sind unter bestimmten Bedingungen dazu verpflichtet. 

Bei einer gemeinnützigen Körperschaft kann Umsatzsteuer immer dann anfallen, wenn die Körperschaft unternehmerisch tätig ist: Dies ist in drei von vier gemeinnützigkeitsrechtlichen Sphären der Fall. Nur der sogenannte ideelle Bereich, in dem kein Leistungsaustausch stattfindet, bleibt von der Umsatzsteuer verschont.

Inhalte:

  • Warum können Fehler bei der Umsatzsteuer für NPOs verheerend sein?
  • Wann müssen gemeinnützige Organisationen Umsatzsteuer abführen?
  • Wie verhält sich die Umsatzsteuer zu den vier Sphären der Gemeinnützigkeit?
  • Sind NPOs berechtigt Vorsteuern zu ziehen?
  • Welche Rolle spielt der ermäßigte Umsatzsteuersatz?
  • Was sind die häufigsten Fehler bei der Umsatzsteuer?

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Es referiert

Anna Danner

Anna Danner ist Steuerberaterin und Teil des Teams bei WINHELLER in Frankfurt am Main. Sie widmet sich vor allem der steuerrechtlichen Beratung von Stiftungen und Nonprofit-Organisationen. Als versierte Ansprechpartnerin in allen Fragen des Steuer- und des Gemeinnützigkeitsrechts steht sie Ihren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.

Dieses Webinar wird ermöglicht durch:

 


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Kurzinfos

Kursnummer:
330245

Datum:
12.12.2024
11:00–12:00 Uhr

Kosten:
kostenlos

Anbietender

Haus des Stiftens gGmbH
Landshuter Allee 11
80637 München

Frau Sabine Glas-Peters
Telefon: 089 / 744 200-210
Fax: 089 / 744 200-300
E-Mail: muenchen@hausdesstiftens.org
Web: www.hausdesstiftens.org

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