mit Hendrik vom Lehn
Ob auf der Website oder in der Chronik, in Aushängen oder in der Vereinszeitschrift – wenn die personenbezogenen Daten von Vereinsaktiven über die reine Mitgliederverwaltung hinaus genutzt werden, braucht es dafür eine geeignete Rechtsgrundlage. Das gilt auch dann, wenn diese Datenverarbeitungen im Verein gelebte Praxis sind.
Eine gern genutzte Rechtsgrundlage ist die Einwilligung – die Mitglieder werden gefragt, ob sie mit der Datennutzung einverstanden sind. Die Einwilligung hat aber Tücken – sie muss bestimmte Kriterien erfüllen und kann jederzeit widerrufen werden. Warum das „berechtigte Interesse“ als Rechtsgrundlage häufig besser geeignet ist und wie es sinnvoll eingesetzt werden kann, erläuterten wir in unserem Webinar. Dabei betrachteten wir zunächst die gesetzlichen Grundlagen und stellten dann die praktische Anwendung vor. Anschließend blieb Zeit für eure Fragen zum Thema.
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Kursnummer:
341345
Datum:
31.12.2025
Kosten:
kostenlos
Stiftung Datenschutz
Karl-Rothe-Straße 10-14
04105 Leipzig
Frau Christina Bittner
Telefon: 0341 / 5861 555-0
E-Mail: mail@stiftungdatenschutz.org
Web: www.StiftungDatenschutz.org