Durch ihren gemeinnützigen Status haben Vereine, Stiftungen und Non-Profits rechtlich in vielerlei Hinsicht eine besondere Stellung. Von der Anerkennung und dem Erhalt der Gemeinnützigkeit über die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen bis zur Vorstandsarbeit gibt es zahlreiche rechtliche Aspekte, die unbedingt beachtet werden müssen. Doch in vielen Organisationen wird auf Grundlage von Halbwissen oder überholter Regelungen gearbeitet. Um Fehler zu vermeiden und ein Haftungsrisiko auszuschließen, lohnt es sich, genau hinzuschauen, Rechtssicherheit zu gewinnen, Prozesse und die Satzung regelmäßig anzupassen sowie über Reformen informiert zu sein.
Das Seminar klärt über alle wesentlichen (Steuer)Vorteile und rechtlichen Herausforderungen auf, die sich aus der Gemeinnützigkeit von Vereinen und anderen Körperschaften wie Stiftungen und gGmbHs ergeben. Erläutert werden insbesondere die Grundsätze der Selbstlosigkeit (§ 55 AO), der Ausschließlichkeit (§ 56 AO) und der Unmittelbarkeit (§ 57 AO). Sie erfahren, wann Gemeinnützigkeit anerkannt wird und was Organisationen tun müssen, um dem Status gerecht zu werden. Wie die vier Tätigkeitsbereiche voneinander abgegrenzt werden, welche Steuerbegünstigungen zur Anwendung kommen und wie Rücklagen gebildet werden können. Auch Aspekte wie die Mittelweitergabe, das Erstellen von Rechenschaftsberichten und der Umgang mit dem Finanzamt spielen eine Rolle.
Seminar-Nr. O / fjs /2025-GG1
Vortragende Person:
RA Michael Röcken, Spezialist für Recht von Vereinen und Non-Profits, Zertifizierter Experte im Gemeinnützigkeitsrecht, Zertifizierter Stiftungsberater (DSA)
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Kursnummer:
346247
Datum:
20.05.2025
09:00–16:00 Uhr
Kosten:
240,00 €
ermäßigt: 200,- €
Akademie für Ehrenamtlichkeit Deutschland im fjs e.V.
Marchlewskistraße 27
10243 Berlin
Frau Ulrike Gringmuth-Dallmer
Telefon: 030 / 290 49 214
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Web: www.ehrenamt.de