Online | Der Personenkreis der Leistungsberechtigten

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz hat der Gesetzgeber die für 2023 geplante letzte Reformstufe des BTHG gestrichen und den § 99 SGB IX bereits jetzt geändert: wer Leistungen der Eingliederungshilfe erhält oder erhalten kann, bestimmt sich jetzt nach der in Kraft getretenen Neuregelung.

  • Die Neufassung des Personenkreises der Leistungsberechtigten in der Eingliederungshilfe (§ 99 SGB IX)
  • Die Voraussetzungen für die Leistungsberechtigung in der Eingliederungshilfe
  • Der Begriff der wesentlichen Behinderung
  • Die Ansprüche bei einer drohenden Behinderung
  • Wann ist die Eingliederungshilfe eine kann-Leistung?

Dozentin: Jasmin Marahrens

Durchführung mit ZOOM.

 

 

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Kurzinfos

Kursnummer:
385540

Datum:
20.01.2026
09:00–12:00 Uhr

Kosten:
99,80 €
*Die Leistung ist umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr.21 Buchstabe a) bb) UstG

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Ditschler Seminare & Verlag
Gut Gothard 14
27356 Rotenburg (Wümme)

Telefon: 04261 979 99 22
E-Mail: kditschler@ditschler-seminare.de
Web: www.ditschler-seminare.de

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