Schöffengerichte sind Garant gelebter Demokratie
Die Beteiligung von Schöffen und Jugendschöffen bei Gerichtsprozessen schafft eine breitere Basis bei der Urteilsfindung. Besonders im Bereich der sozialen Kompetenz leisten Schöffen mit spezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten wichtige Beiträge zur Rechtsfindung, wobei die Auseinandersetzung mit nichtjuristischen Denkweisen häufig der Klärung in hohem Maße gedient hat. Informations- und Fortbildungsangebote sollen Schöffinnen und Schöffen in ihrer Handlungskompetenz unterstützen und die gleichberechtigte Mitwirkung am Rechtsfindungsprozess ermöglichen und verbessern.
Als Schöffen bezeichnet man die Personen, die durch Wahl zu ehrenamtlichen Richtern in der Strafjustiz bestimmt worden sind. Das Gerichtsverfassungs-gesetz sieht in Strafsachen in weitem Umfang die Beteiligung von Schöffen vor, die neben Berufsrichtern gleichberechtigt an der Hauptverhandlung teilnehmen und zur Urteilsfindung berufen sind. Als solche sind sie unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Wie die Berufsrichter sind sie zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet. Deshalb lautet der Eid, den sie zu Beginn ihrer Tätigkeit zu leisten haben, dass sie "nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person" urteilen werden. Sie sollen in diesem Ehrenamt als Vertreter des Volkes dazu beitragen, dass das Vertrauen des Volkes in die Justiz erhalten bleibt. Sie erfüllen damit eine unverzichtbare und verantwortungsvolle Aufgabe.
Für das Auswahlverfahren der Schöffen stellen die Gemeinden in jedem fünften Jahr gemäß einem im Gesetz festgelegten Verfahren eine Vorschlagsliste für Schöffen auf, in der alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden sollen. Aus dieser Liste wird durch einen Ausschuss, bestehend aus einem Richter am Amtsgericht, einem Verwaltungsbeamten und zehn Vertrauenspersonen aus dem Amtsgerichtsbezirk, die erforderliche Zahl der Schöffen und Hilfsschöffen gewählt. In ähnlicher Weise werden auch die Jugendhauptschöffen und Jugendhilfsschöffen auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses bestimmt.
Weitere Informationen siehe unter www.schoeffenwahl.de
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