Hamburgs freiwillig Engagierte aus kleineren und mittleren Vereinen und Initiativen, erhalten mit dem Hamburger Qualifizierungsfonds (HQ) einen erleichterten Zugang zu Fortbildungsangeboten sowie zu Angeboten der Supervision bei besonders belastenden Einsätzen.
Die Förderung umfasst alle Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit einer Qualifizierung und werden niedrigschwellig umgesetzt. Die zu erstattenden Einzelpositionen werden vorab vereinbart. Die Auszahlung erfolgt nach Eingang einer Zahlungsaufforderung mit der Rechnungskopie - mit Nennung des Veranstaltungstitels und dem Datum der Veranstaltung.
Welche Angaben werden für einen Antrag benötigt?
Welche Angaben werden im formlosen Antrag (gerne per E-Mail) an den Hamburger Qualifizierungsfonds zur Prüfung auf Förderung benötigt:
- Name der/des Antragstellenden
- Nennung der Organisationen, für die der/die Antragsstellende im Rahmen der freiwilligen Engagements tätig ist
- Für welche Veranstaltung wird beantragt? Titel der Veranstaltung
- Wann soll die Qualifizierung durchgeführt werden? (hier geht es um die Angabe des erwarteten Rechnungsmonats)
- Durch wen wird die Qualifizierung durchgeführt?
- Welche Summe wird beantragt (Auflistung der Einzelpositionen)? z. B.: Honorarkosten, einmaliger Mietaufwand
Nach der Förderungszusage:
Der/die Antragstellende schickt der AKTIVOLI-FreiwilligenAkademie nach Erhalt der Veranstalter-Rechnung eine Rechnungs-Kopie zu - mit Angabe zur Bankverbindung und Kontoinhaber*in sowie eine Aufforderung diese Rechnung zu begleichen.
Ausgeschlossen sind Einzelpositionen, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Qualifizierung stehen wie z.B. Personalkosten (außer Honorare oder Aufwandsentschädigungen), Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit, Bewirtschaftungskosten, Abgaben/Beiträge oder Projektaufwendungen wie Verwaltungskosten oder längerfristige Mietverträge. Raummiete für Veranstaltungen im Rahmen der Qualifizierung können gefördert werden.
AKTIVOLI-FreiwilligenAkademie
Bernd Schäfertöns
Eifflerstraße 43
22769 Hamburg
Tel: 040 76 500 143 · 0176 4761 3993
E-Mail: b.schaefertoens@aktivoli.de
info@aktivoli-kurse.hamburg
Wer kann eine Förderung beantragen?
Ziel der Förderung durch den Hamburger Qualifizierungsfonds ist die Qualifizierungs-Teilhabe für alle freiwillig Engagierten sowie die Erweiterung des bestehenden Qualifizierungsangebots im Kursportal; bedarfsorientiert für alle Themenbereiche, insbesondere die Digitalisierung und die Supervision.
Antragstellende sind kleine und mittlere Initiativen, Projekte und Vereine aus Hamburg, die sich gemeinnützig engagieren und mit freiwillig Engagierten zusammenarbeiten. Auch Kurs-Anbietende und/oder Referierende von Fort- und Weiterbildungsangeboten oder Supervisionsangeboten für freiwillig Engagierte können nach einem Vorgespräch einen schriftlichen Antrag stellen.
Besonders berücksichtigt werden Qualifizierungsangebote für freiwillig Engagierte der "unterrepräsentierten" Gruppen aus dem Inklusionsbereich, den engagierten Jugendlichen und den freiwillig Engagierten mit Migrationshintergrund.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Entscheidung zur Förderung?
Förderungsfähig sind alle Maßnahmen zur Qualifizierung.
Ausgeschlossen sind Einzelpositionen, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Qualifizierung stehen wie z.B. Personalkosten (außer Honorare oder Aufwandsentschädigungen), Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit, Bewirtschaftungskosten, Abgaben/Beiträge oder Projektaufwendungen wie Verwaltungskosten oder längerfristige Mietverträge (Raummiete für Veranstaltungen im Rahmen der Qualifizierung können gefördert werden).
Co-Finanzierungen sind möglich: z.B. finanziert Aktion Mensch das Honorar für die Gebärdensprachdolmetschung, die Akademie das Referent*innenhonorar. Eine Doppelfinanzierung von Einzelpositionen ist auszuschließen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Bezuschussung einer Qualifizierungsmaßnahme. Sollten mehr Anträge gestellt werden, als die Akademie Mittel zur Verfügung hat, werden "dringliche" Themen sowie Erstantragstellende bevorzugt.
Werden die geförderten Qualifizierungen veröffentlicht?
Je nach Themenschwerpunkt ist eine Öffnung für weitere Teilnehmende und die Veröffentlichung der Veranstaltung im Kursportal gewünscht.
Die Akademie behält sich vor, die durch den Hamburger Qualifizierungsfonds geförderte Fortbildungsveranstaltungen, im Kursportal sowie weiteren relevanten Medien wie z.B. den Social-Media-Kanälen oder auch per Flyer und im Newsletter zu veröffentlichen. Diese Bekanntgabe wird in jedem Fall in Absprache mit den "Geförderten" durchgeführt und lediglich bei den Qualifizierungsmaßnahmen, bei denen externe Teilnehmenden zugelassen sind, umgesetzt. "Interne" Fortbildungen sind von einer "Veröffentlichungspflicht" ausgenommen.
Die Zuwendungsempfangenden weisen bei der Eigenbewerbung und/oder bei einer Veröffentlichung im Zusammenhang mit der Qualifizierung, auf die Förderung durch den HQ hin.