Bettgitter, Medikamente und Co - Freiheitsentziehende Maßnahmen - Es geht auch anders!

Vielleicht kennen Sie das: Sie werden in das Pflegeheim gerufen und gebeten, dem Hochziehen eines Bettgitters zuzustimmen beziehungsweise die gerichtliche Genehmigung hierfür zu beantragen. Dies sei Ihre Aufgabe, da Sie eine Vollmacht haben oder vom Gericht zum rechtlichen Betreuer oder zur Betreuerin bestellt wurden.

Schnell steht sich die Frage, was Sie in Ihrer Rolle zu beachten haben und ob zum Schutz vor Stürzen und Verletzungen tatsächlich freiheitsentziehende Maßnahmen wie Bettgitter, Gurte oder ruhigstellende Medikamente eingesetzt werden müssen.

Oder geht es auch anders?
Gut zu wissen: Es gibt Alternativen, welche die Betroffenen schützen ohne die Freiheit einzuschränken.

Sie erhalten Antworten auf folgende Fragen:
Was sind freiheitsentziehende Maßnahmen?
Welche gesetzlichen Grundlagen sind zu beachten?
Welche Alternativen gibt es? Wo erhalte ich Beratung?

Veranstalter
Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht
in Kooperation mit der Hamburger Angehörigenschule

Anmeldungen telefonisch unter 040 42863-6070 per Fax (040 4279 02560) oder per E-Mail möglich: beratungrechtlichebetreuung@altona.hamburg.de

Vortragende Person:
Mitarbeitende der Beratungsstelle


Termine

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Kurzinfos

Kursnummer:
202756

Datum:
25.02.2026

Kosten:
kostenlos

Anbietender

Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht
Winterhuder Weg 31
22085 Hamburg

Telefon: 040 42 863-6070 (Mo+Fr 9-12:00 Uhr; Di+Do 13-16:00 Uhr)
E-Mail: beratungrechtlichebetreuung@altona.hamburg.de
Bürozeiten: Mo, Di, Do: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, Fr: 9 bis 12 Uhr
Web: www.hamburg.de/betreuungsrecht

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