Bei der Aufarbeitung der Verbrechen des Naziregimes in den ersten Jahren nach der Befreiung spielten die Nachkriegsprozesse, die von den Alliierten anberaumt wurden, eine entscheidende Rolle. Wichtigen Anteil an der Urteilsfindung hatten Aussagen von Menschen, die das verbrecherische Handeln der Täterinnen und Täter aus eigenem Erleben bezeugen konnten.
Vor allem taten dies ehemalige Häftlinge aus Konzentrationslagern und Haftanstalten wie Fritz Bringmann, Albin Lüdke, Jupp Händler, Hans Schwarz und Herbert Schemmel. Die von ihnen gelieferten Beweise trugen entscheidend dazu bei, dass Täterinnen und Täter einer gerechten Strafe zugeführt werden konnten.
Das von der britischen Besatzungsmacht mit der Ausstellung von Ausweisen für Lebensmittelkarten und Bekleidungsgutscheinen beauftragte „Komitee ehemaliger politischer Gefangener“ – Vorgängerorganisation der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ (VVN) – richtete eine „Sonderabteilung zur Durchführung von Kriegsverbrecherprozessen“ ein. Sie benannte nicht nur Zeug*innen, sondern beriet und unterstützte sie auch.
Nicht nur die Angaben zu Taten und Tätern, sondern auch die unterschiedliche Qualität der Zeugenaussagen selbst sowie deren politische bzw. persönlichen Hintergründe sind bisher wenig untersucht worden.
Referenten: Peter Badekow und Dieter Wilde
Eine Veranstaltung im Rahmen 80 JAHRE CURIOHAUSPROZESSE
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Kursnummer:
391983
Datum:
07.04.2026
Kosten:
kostenlos
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