Viele Kulturprojekte wünschen sich eine Förderung der Stadt, des Landes oder sogar des Bundes – und die Freude ist meist groß, wenn man z.B. ein Projekt beim Projektfonds Kultur und Schule bewilligt bekommt. Doch zur Verwendung dieser Mittel gibt es einiges zu beachten, damit einem das Ganze bei der Nachweisprüfung nicht auf die Füße fällt. Wir sind keine Juristinnen, wollen aber einen allerersten Einblick in die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung inklusive der Allgemeinen Nebenbestimmungen für die Projektförderung geben – natürlich ohne Gewähr. Themen werden sein: Wofür darf ich Geld ausgeben, was kann ich abrechnen? Was muss ich bei Käufen, Bestellungen, Beauftragungen beachten? Was muss ich wie dokumentieren?
Referentinnen: Ilka Busche und Dörte Nimz, LAG
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Kursnummer:
397847
Datum:
18.06.2026
10:00–12:00 Uhr
Kosten:
kostenlos
LAG Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendkultur e.V.
Eiffestraße 432
20537 Hamburg
Frau Amit Gal
Telefon: 040 524789714
E-Mail: gal@kinderundjugendkultur.info
Web: www.kinderundjugendkultur.info