Der 17. August 1956 markiert einen Wendepunkt im Umgang der Bundesrepublik mit dem Kommunismus: Das Bundesverfassungsgericht erklärte die KPD für verfassungswidrig und verbot sie. Antikommunismus war damals tief in der westdeutschen politischen Kultur verankert und wirkt bis heute nach.
Nach 1945 diente er als Integrationsideologie und war eng mit antisemitischen Denkmustern verknüpft. So entstand eine Ersatzideologie, die Kontinuitäten zur NS-Zeit überbrückte und Schuldabwehr ermöglichte. In diesem Klima wurde insbesondere die linke Opposition als Bedrohung wahrgenommen.
Mit dem KPD-Verbot erreichte die antikommunistische Kriminalisierung ihren Höhepunkt, da politisches Handeln nun offiziell als „verfassungsfeindlich“ galt. Antikommunismus blieb auch danach ein Mittel der Repression, veränderte jedoch seine Formen. Gleichzeitig entstand Widerstand, etwa durch Bündnisse von Anwältinnen und Politikerinnen.
Welche Formen und Funktionen des Antikommunismus kennzeichnen die Nachkriegsjahre, wie veränderte er sich? Mit welchen Mitteln und Strategien versuchten seine Gegner*innen sowie Verfechter*innen einer liberalen Demokratie, inner- und außerhalb des Gerichtssaals, Einfluss auf Politik und Justiz zu nehmen? Und was bedeutet es heute, das KPD-Verbot kritisch zu erinnern: Was lässt sich aus dem damaligen Protest für die Gegenwart lernen? Darüber wollen wir gemeinsam mit den Referent*innen diskutieren.
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Foto: Rosa-Luxemburg Stiftung Hamburg
Kursnummer:
406133
Datum:
19.08.2026
Kosten:
kostenlos
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