Für den Fall, dass Sie krankheitsbedingt nicht selbst entscheiden oder handeln können, benötigen Sie eine rechtliche Vertretung. Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie Menschen Ihres Vertrauens, Sie in Ihrem Sinne rechtlich zu vertreten. Ohne eine solche Vollmacht müsste ein Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung für Sie einsetzen.
In besonderen Fällen kann eine Vertretung auch im Rahmen des Ehegattenvertretungsrecht stattfinden.
Die Themen dieses Vortrags: Wie unterscheiden sich diese Formen rechtlicher Vertretung? Wie sieht eine gute und angemessene Vertretung aus?
Dauer: ca. 90 Minuten mit Zeit für Fragen und Antworten.
Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
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Kursnummer:
412579
Datum:
01.12.2026
Kosten:
kostenlos
Bergedorf-Bille-Stiftung
Bergedorfer Straße 100
21029 Hamburg
Frau Cornelia Springer-Fouad
Telefon: 040 / 72 56 00 489
E-Mail: Cornelia.Springer@bergedorf-bille.de
Web: stiftung.bergedorf-bille.de